Umgang mit Abwasser aus Kleingartenanlagen
Möglichkeiten der Abwasserentsorgung

Projektleitung: Dr.-Ing. Matthias Barjenbruch

Förderung: Umweltministerium MV

Kooperation: Landesverband der Gartenfreunde MV e.V.

Zeitraum: 01.07.2004 - 31.08.2005

Einordung:
Institut: Professur Siedlungswasserwirtschaft
Teilschwerpunkt: Umweltgerechter Stoffhaushalt

 

Projektbeschreibung:
Kleingartenanlagen sind in den Städten und Gemeinden unseres Bundeslandes ein gesellschaftlicher bedeutender Bestandteil. Sie haben eine wichtige ökologische und soziale Funktion und beeinflussen die Struktur der Grün- und Freiräume nachhaltig. Die Dichte der Kleingärten kann in Groß- und Mittelstädten einen Wert von bis zu 10 Kleingärten pro 100 Einwohner erreichen. [Landtag MV, 2002]
Kleingärten dürfen lt. §3 Abs.2 BKleingG nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Regelungen bezüglich Ausstattung könnte unter Umständen in vereinspezifischen Satzungen genauer definiert werden. Ist in Lauben ein Wasseranschluss zugelassen und vorhanden, muss davon ausgegangen werden, dass regelmäßig Abwasser anfällt. In diesem Fall besteht die Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung. Das Landeswassergesetz von Mecklenburg-Vorpommern regelt die Abwasserbeseitigungspflicht in §40 Abs.1 und Abs.4.
Vom Umweltministerium der Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde am 25.02.1994 eine Verwaltungsvorschrift erlassen (VwV über die a.a.R.d.T. für die Abwasserbehandlung mittels Kleinkläranlagen – hier: Festsetzung von Anpassungsfristen für die Einleitung von Abwassereinleitung aus Kleingärten). Diese regelte die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beim Anfall von Abwasser. Eine Anpassungsfrist wurde hier mit maximal 10 Jahren angegeben. Die neue Verordnung vom 25. November 2002 ersetzt die alte Verordnung und regelt z.B., dass eine Versickerung von Abwasser in Gärten nicht mehr stattfinden darf. Die Durchsetzung wasserbehördlicher Forderungen gelang bisher jedoch nur im Einzelfall [StAUN Rostock 2002].
Klar herausgestellt werden muss, dass im Gegensatz zu den aus DDR-Zeiten stammenden Gartenhäuschen, die unter gewissen Voraussetzungen Bestandsschutz genießen, dies jedoch für die eigenen Lösungen zur Abwasserentsorgung in Kleingärten nicht gilt. Hier finden die wasserrechtlichen Vorschriften Anwendung.
Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ermittelte im Rahmen einer Studie (1998) die folgenden Fakten:
- in 47% der bundesdeutschen Kleingärten sind chemische, Trocken-
bzw. Kom-posttoiletten vorhanden;
- WC’s sind in 25% der Kleingärten vorhanden;
- die restlichen 28% der Kleingärten besitzen keine Toilette.
Diese Verteilung weist regional mehr oder wenig große Unterschiede auf, somit können die Werte auf die Kleingärten in den neuen Ländern – also auch Mecklenburg-Vorpommern nicht einfach übertragen werden. Für Mecklenburg-Vorpommern liegen solche Auswertungen nicht vor.
Ziel des Vorhabens ist es, technische Lösungen speziell für die Abwasserentsorgung von Kleingartenanlagen zu erarbeiten und diese als praxisnahen Leitfaden zum Umgang mit Abwasser in Kleingärten zusammenzustellen.


Bearbeiter: Dipl.-Ing. Alexander Wriege-Bechtold

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Letzte Änderung des Projekteintrages: 07.03.2005

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